Die meisten Bundesländer fordern eine Baugenehmigung für Carports,welche einen gewissen Rauminhalt übersteigen.In Niedersachsen liegt diese Grenze bei 40 Kubikmetern.Selbstverständlich sind in allen Standardbausätzen die erforderlichen technischen Unterlagen des Carports im Lieferumfang enthalten.
Nehmen wir an, Ihr Carport benötigt eine Baugenehmigung, kann der Weg bis zum Ziel recht mühsam sein.Auf Ihren Wunsch stellen wir für unsere Standard-Carports die vollständigen Bauantragsunterlagen nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für Sie zusammen und veranlassen die Abwicklung durch unser Ingenieurbüro gegen eine günstige Kostenpauschale.
Enthalten sind folgende Leistungen:
- Einzeichnen des Carports in den Lageplan
- Ausfüllen des Bauantragsformulares
- Berechnung des umbauten Raumes und der Grundfläche
- Berechnung der Grundflächenzahl (Angaben zur gesamten Grundstücksbebauung erforderlich).
- Bauzeichnung des Carports
- Sachverständigenerklärung des Entwurfsverfassers und des Statikers
- Rücksprache oder Besuch beim Bauamt (Besuch gilt nur für den näheren Umreis
- Entwässerungsplanung
- Bestellen der Lagepläne
- Einsichtnahme und Berücksichtigung des Bebauungsplans etc
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